Wichtig: In der Schweiz werden die Regeln nach der Einäscherung lokal (Kantone und Gemeinden) festgelegt. Überprüfen Sie immer die lokalen Verordnungen für Ihren genauen Standort. Dieser Leitfaden dient nur zu Informationszwecken und ist keine Rechtsberatung.
Auf einen Blick (was ist erlaubt)
-
Die Aufbewahrung einer Urne zu Hause ist in der Schweiz erlaubt (vorbehaltlich der örtlichen Vorschriften für eine spätere Bestattung oder Verstreuung). SWI swissinfo.ch+1
-
Das Verstreuen der Asche in der Natur ist weitgehend erlaubt, sofern es diskret und ohne Störung geschieht (Wälder, Berge, viele Seen und Flüsse). Versenken/werfen Sie eine Urne jedoch niemals ins Wasser. Beobachter
-
Ausserhalb von Friedhöfen (z. B. in der Natur oder auf Privatgrundstücken) können Kantone/Gemeinden Auflagen stellen wie: Asche/Urne darf nicht erkennbar sein und soll nach kurzer Zeit unmerklich werden. stadt-zuerich.ch
-
Im Kanton Zürich ist das gewerbliche Streuen ausserhalb von Friedhöfen verboten (Familien-/Privatzeremonien bleiben erlaubt). SWI swissinfo.ch
-
Bodensee: Streuverbot im Thurgau und St. Gallen (seit 2020 auch für Privatpersonen). Kanton St.Gallen+1
Wer regelt was?
Das Schweizer Bestattungsrecht ist in erster Linie kantonaler/kommunaler Natur. Ein nützliches Beispiel ist die Bestattungsverordnung (BesV) des Kantons Zürich, auf die sich viele Praktiker beziehen: Sie erlaubt die Beisetzung oder Verstreuung der Asche außerhalb von Friedhöfen nur, wenn Umwelt-, Forst-, Wasser-, Luftfahrt-, Bau- und Umweltgesetze eingehalten werden und die Asche/Urnen nicht erkennbar sind und schnell verschwinden; Gemeinden können die Orte zusätzlich einschränken.
Eine Urne zu Hause aufbewahren
Familien in der Schweiz können eine Urne zu Hause aufbewahren oder bis zu einer späteren Beerdigung/Verstreuung aufbewahren, was gängige Praxis ist. (Bestätigen Sie alle Meldeschritte mit Ihrer Gemeinde.)
Wo kann man Asche verstreuen?
Natur (Berge, Wälder, Wiesen)
Erlaubt, wenn diskret und respektvoll vorgegangen wird; befolgen Sie alle ausgehängten Beschränkungen und Naturschutzregeln.
Seen & Flüsse
Grundsätzlich nur zum Verstreuen der Asche (keine Behälter) erlaubt, es sei denn, der Kanton/die Gemeinde hat bestimmte Gewässer eingeschränkt. Urnen nicht versenken oder wegwerfen.
-
Zürich: Nach dem Fund von Urnen im Zürichsee hat der Kanton das Verbot der gewerblichen Entsorgung außerhalb von Friedhöfen verschärft und gleichzeitig bestätigt, dass Familien die Urnen privat verstreuen dürfen.
-
Bodensee: keine Seestreuung – Thurgau und St. Gallen verbieten ausdrücklich die Streuung im Bodensee und anderen Gewässern / aus Flugzeugen.
Auf Friedhöfen
Viele Gemeinden bieten sogenannte „Gärten der Erinnerung“ (ausgewiesene Streuflächen) und Urnenmöglichkeiten an. Beachten Sie die örtlichen Friedhofsregeln (Grabflächenarten, Grabtiefe, Ruhezeiten). Die Zürcher Regeln sind typisch für die Details, die Sie möglicherweise sehen.
Beisetzung einer biologisch abbaubaren Urne (auch einer Baumurne wie Tree Urn)
Privates Grundstück (z. B. ein Familiengarten)
Mit Zustimmung des Grundeigentümers ist dies grundsätzlich zulässig. Die beste Vorgehensweise ist, die Urne/Asche so tief zu vergraben, dass sie nicht mehr erkennbar ist und kurz darauf nicht mehr wahrgenommen wird – dies entspricht den Zürcher Standards. Bewahren Sie den Standort für zukünftige Eigentümer auf. stadt-zuerich.ch+1
Öffentliches Land und Naturgebiete
Erfordern eine schriftliche Genehmigung des Landverwalters (Gemeinde/Kanton/Forstverwaltung) und die Einhaltung der Umwelt-/Forstvorschriften; Behörden können sensible Standorte (z. B. öffentliche Gewässer) einschränken.
Auf Friedhöfen
Beachten Sie die Friedhofsvorschriften hinsichtlich der Materialien (biologisch abbaubar ist vielerorts zulässig), der Tiefe und der Erlaubnis zur Bepflanzung des Grabes. (Die örtlichen Vorschriften variieren.)
Besondere Hinweise des Kantons
-
Kanton Zürich (Mustervorlage, die viele zitieren): Nichtkommerzielle private Streuung erlaubt; Ausserfriedhofsbestattung/-streuung muss unauffällig und schnell unmerklich erfolgen; Gemeinden können öffentliche Plätze einschränken.
-
Thurgau & St. Gallen (Bodensee): Offizielle Merkblätter verbieten das Verstreuen von Asche im Bodensee und anderen stehenden/fließenden Gewässern; auch das Verstreuen aus Flugzeugen ist verboten; im Allgemeinen sind Friedhöfe oder ausgewiesene Bereiche für Bestattungen außerhalb von Friedhöfen zu erwarten.
So pflanzen Sie eine Baumurne in der Schweiz (Schritt für Schritt)
- Wählen Sie den Standort und den Baum
- Privater Garten mit Zustimmung des Eigentümers; wählen Sie eine einheimische Art, die für den Boden und die Sonne geeignet ist. (Für öffentliches Land ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich.)
- Überprüfen Sie die örtlichen Vorschriften
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach Pflanzungsrückständen, geschützten Bäumen oder Friedhofszonen, die für Sie von Belang sein könnten.
- Bereiten Sie das Pflanzloch vor
- Tiefe ausreichend, sodass Urne/Asche nicht erkennbar sind und kurz nach der Beerdigung nicht mehr wahrnehmbar sein werden (der Zürcher Standard ist ein guter Maßstab).
- Werk
- Platzieren Sie die biologisch abbaubare Baumurne, füllen Sie sie mit Mutterboden auf (keine synthetischen Auskleidungen), gießen Sie gründlich und stützen Sie den Setzling bei Bedarf ab.
- Den Spot aufzeichnen
- Bewahren Sie für zukünftige Eigentümer eine einfache Karte oder GPS-Notiz auf und fügen Sie den Namen/das Datum des Verstorbenen zu Ihren privaten Aufzeichnungen hinzu.
- Pflege
- Während der ersten beiden Wachstumsperioden gießen; je nach Kanton vor Rehen/Frost schützen.
Praktische Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften (Familien und Bestattungsunternehmen)
-
Klären Sie die Zuständigkeit (Kanton/Gemeinde) und den Grundstücksstatus (privat/öffentlich). Holen Sie für öffentliche/natürliche Flächen eine schriftliche Genehmigung ein.
-
Bei Nutzung eines Bootes Rücksprache mit dem Betreiber/der Hafenbehörde halten. Nur Asche verstreuen (kein Behälter). Urnen nicht ins Wasser legen.
-
Ausnahme Bodensee: Nicht im Bodensee streuen (Thurgau/St. Gallen-Regeln).
-
Halten Sie die Zeremonien diskret und vermeiden Sie öffentliche Belästigungen. Stellen Sie sicher, dass die Asche/Urne kurz danach nicht mehr sichtbar ist.
-
Keine gewerbliche Streuung ausserhalb der Friedhöfe im Kanton Zürich. Nur für private Anlässe.
Häufig gestellte Fragen auf der Seite
Kann ich in der Schweiz eine Urne zu Hause aufbewahren?
Ja, das ist üblich und zulässig. Die spätere Verstreuung oder Beerdigung muss den örtlichen Vorschriften entsprechen. die-bestatter.ch
Darf ich die Asche in Schweizer Seen und Flüssen verstreuen?
Oftmals nur für die Asche, diskret – aber nicht überall. Insbesondere der Bodensee ist nach den Richtlinien des Thurgaus und St. Gallens gesperrt. Stellen Sie niemals eine Urne/einen Behälter ins Wasser. Kanton St.Gallen+2umwelt.tg.ch+2
Dürfen wir eine biologisch abbaubare Urne (mit einem Baum) in unserem Garten vergraben?
Im Allgemeinen ja, mit Zustimmung des Grundbesitzers. Vergraben Sie die Urne/Asche tief genug, damit sie nicht erkennbar ist und nicht wahrgenommen wird. Vorzugsweise pflanzen Sie einen einheimischen Baum. stadt-zuerich.ch
Kann eine Firma für uns in Zürich die Asche verstreuen?
Nein – das kommerzielle Verstreuen außerhalb von Friedhöfen ist verboten; Familien können eine private, nicht kommerzielle Verstreuung durchführen. SWI swissinfo.ch
Quellen
-
Beobachter (Verbraucherrecht): Die Schweiz erlaubt das Verstreuen in der Natur weitgehend; bei Waldbestattungen die Gemeinde informieren; Urnen nicht im Wasser versenken. Beobachter
-
Kanton Zürich – Bestattungsverordnung (BesV) §29: Auflagen für Asche/Urnen außerhalb von Friedhöfen; nicht erkennbar & schnell nicht wahrnehmbar; kommunale Einschränkungen möglich. stadt-zuerich.ch
-
swissinfo.ch: Überblick über die permissive Praxis; Zürichs kommerzielles Verbot bei gleichzeitiger Erlaubnis privater Streuung. SWI swissinfo.ch+1
-
Kanton Thurgau Hinweis (Afu/Umweltamt): Bodensee & andere Gewässer + Flugzeuge nicht erlaubt. umwelt.tg.ch
-
Kanton St. Gallen Hinweise (AWE Merkblatt AWE002, 28.02.2020): ähnliche Einschränkungen inkl. Bodensee und Flugzeuge; Bestattungen außerhalb des Friedhofs in der Regel in dafür vorgesehenen Bereichen. Kanton St.Gallen
👉 Download einseitige druckbare Checkliste


0 Kommentare