1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Es gibt in Großbritannien keine spezifischen Gesetze, die die Bestattung einer Urne mit einem Baum ausdrücklich verbieten. Allerdings bestimmt der Bestattungsort, welche Vorschriften gelten:
a. Privates Land
- Mit der Erlaubnis des Grundbesitzers ist die Bestattung einer Urne auf privatem Grund legal.
- Normalerweise ist keine formelle Genehmigung erforderlich, es wird jedoch empfohlen, aus Dokumentationsgründen die Gemeinde zu informieren.
- Um eine Verunreinigung zu verhindern, sollte sich die Grabstätte nicht in der Nähe von Wasserquellen (z. B. Flüssen, Seen oder Brunnen) befinden.
- Wird das Grundstück später verkauft, verbleibt die Urne, sofern nicht eine Exhumierung beantragt wird (wofür eine Genehmigung erforderlich ist).
b. Öffentliches Land (Parks, Wälder oder Freiflächen)
- Ihnen Erarbeiten kann keine eine Urne ohne Genehmigung der zuständigen Gemeindebehörde oder des Grundbesitzers im öffentlichen Raum vergraben.
- Vorgesehen Waldgräberstätten Erlauben Sie das Pflanzen von Bäumen mit Urnen, sofern diese den Umweltrichtlinien entsprechen.
- Wenn das Land geschützt ist (z. B. Land des National Trust oder Naturschutzgebiete), gelten zusätzliche Einschränkungen.
c. Friedhöfe und Kirchhöfe
- Einige Friedhöfe und Kirchhöfe erlauben die Bestattung von Urnen mit einem Baum als Teil grüne Bestattungen or Pläne zum Pflanzen von Gedenkbäumen.
- Religiöse Stätten haben möglicherweise eigene Regeln und es ist eine Genehmigung der Diözese oder der Verwaltungsbehörde erforderlich.
2. Umweltvorschriften
Das Umweltagentur bietet Richtlinien, um sicherzustellen, dass Urnenbestattungen keine Auswirkungen auf das Grundwasser oder lokale Ökosysteme haben.
- Die Grabstätte sollte mindestens 10 Meter von jeder Wasserquelle entfernt.
- Urnen sollten biologisch abbaubar wenn eine grüne Bestattung vorgesehen ist.
- Die Bäume sollten einheimische Arten sein, die an die örtliche Umgebung angepasst sind.
3. Baugenehmigung und Vorschriften der örtlichen Behörden
- Während für die meisten privaten Urnenbestattungen keine Baugenehmigung erforderlich ist, großflächige Gedenkgärten oder Baumvergrabungsprojekte müssen möglicherweise genehmigt werden.
- Da die örtlichen Behörden möglicherweise spezielle Richtlinien haben, empfiehlt es sich, diese zu prüfen.
4. Empfohlene Bestattungsorte und Alternativen
- Waldgräberstätten: Viele natürliche Begräbnisstätten ermöglichen Urnenbestattungen mit Baumpflanzung. Beispiele:
- Der Woodland Burial Trust
- Mit dem Natural Death Centre verbundene Websites
- Gedenkbaum-Programme: Einige Organisationen, wie der National Trust und der Woodland Trust, bieten Baumpflanzungen mit der Option an, die Asche in der Nähe zu verstreuen, anstatt eine Urne zu vergraben.
5. Exhumierung und zukünftige Überlegungen
- Im Gegensatz zu traditionellen Bestattungen werden eingeäscherte Überreste nicht berücksichtigt menschliche Überreste nach britischem Recht, d. h. Exhumierungsgesetze (z. B. Bestattungsgesetz von 1857) ist möglicherweise nicht anwendbar.
- Wenn das Grundstück verkauft wird, kann der neue Eigentümer entscheiden, ob er die Urne/den Baum behalten oder entfernen möchte.
Fazit
Das Begraben einer Urne mit einem Baum ist in Großbritannien grundsätzlich erlaubt privates Land mit Zustimmung des Grundbesitzers und in Waldgräberstätten mit freundlicher Genehmigung. Umweltfaktoren berücksichtigt werden müssen, und Bestattungen auf öffentlichem Boden erfordern eine Genehmigung.


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